Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich. Kürzlich hat die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2026 veröffentlicht. Die Aufwertungszahl für das Jahr 2026 beträgt 1,073. Die Geringfügigkeitsgrenze wird jedoch nicht angehoben und bleibt betraglich unverändert.
Geringfügigkeitsgrenze
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Geringfügigkeitsgrenze monatlich |
€ 551,10 |
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Grenzwert für die Dienstgeberabgabe |
€ 826,65 |
Höchstbeitragsgrundlage
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Höchstbeitragsgrundlage monatlich |
€ 6.930,00 |
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Höchstbeitragsgrundlage täglich |
€ 231,00 |
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Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen |
€ 13.860,00 |
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Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen |
€ 8.085,00 |
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Höchstbeitragsgrundlage jährlich |
€ 97.020,00 |
Grenzbeträge Dienstnehmeranteil zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag
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bis € 2.225,00 |
0 % |
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über € 2.225,00 bis € 2.427,00 |
1 % |
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über € 2.427,00 bis € 2.630,00 |
2 % |
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über € 2.630,00 |
2,95 % |
Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:
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bis € 2.225,00 |
0 % |
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über € 2.225,00 bis € 2.427,00 |
1 % |
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über € 2.427,00 |
1,15 % |
Monatliche Beitragsgrundlage
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für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten |
€ 1.113,60 (täglich € 37,12) |
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für Zivildiener |
€ 1.566,00 (täglich € 52,20) |
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.
Stand: 25. November 2025
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