Ab 1. Juli 2020 wird die Prüfung lohnabhängiger Abgaben wieder gemeinsam von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) und der Finanzverwaltung durchgeführt. Die seit 1. Jänner 2020 geltende Regelung, diese Agenden als „Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge“ (PLAB) nur bei der Finanzverwaltung anzusiedeln, wurde vom Verfassungsgerichtshof als nicht verfassungskonform eingestuft.
Die Österreichische Gesundheitskasse sowie die Finanz prüfen ab 1. Juli 2020 wieder Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohn- und Kommunalsteuer und sind dabei auch im Auftrag von Gemeinden tätig. Ein partnerschaftlich besetzter Prüfbeirat übernimmt die Gesamtsteuerung.
Stand: 29. Juni 2020
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