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Was hat sich bei Einkünften aus Verkauf von Fischereikarten geändert?

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Im Zuge der letzten Wartung der Einkommensteuerrichtlinien hat das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsauffassung zu Einkünften aus Verkauf von Fischereikarten erweitert.

Fischereikarten

Wendet ein Land- und Forstwirt die Vollpauschalierung an, so ist der Verkauf von Fischereikarten unter folgenden Voraussetzungen gesondert zu erfassen:

  • Das Entgelt wird nicht nach der Menge bzw. Anzahl der gefangenen Fische abgerechnet und
  • der Verkauf wurde nicht im Einheitswert für Angelfischerei berücksichtigt.

Angelsportzentren, Partyteiche

Teichflächen, die ausschließlich mit nicht selbst aufgezogenen fangfertigen Fischen besetzt werden (Angelsportzentren oder Partyteiche), gehen über das Ausmaß land- und forstwirtschaftlicher Bewirtschaftung hinaus und stellen einen Gewerbebetrieb dar.

Stand: 27. Dezember 2018

Bild: mojolo - Fotolia.com

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